§118 des bgb befasst sich mit der rechtlichen bindung und wirksankeit einer scherzerklärung .
sage ich also heute "panzer für alle" könnte das als ernster aufruf erachtet werden .
sage ich jedoch lieber "marder für alle" sollte ich rechlich besser dastehen , da dem empfänger der botschaft nicht klar sein kann , ob ich panzer oder tiere oder biologische bissschäden für autofahrer meine ..
und ganz abgesehen davon :
kEiNE WAffEN füR NiEMaNd !